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BGH, 23.04.1969 - IV ZR 609/68 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verletzung der Aufklärungspflicht gegenüber einem Versicherer - Erstattung einer unrichtigen Schadensanzeige - Beeinflussung der Feststellung des Versicherungsfalls bzw. der Feststellung oder des Umfangs dem Versicherer obliegender Leistung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 16.02.1967 - II ZR 73/65
Folgen einer Obliegenheitsverletzung durch unwahre oder unvollständige Angaben …
Auszug aus BGH, 23.04.1969 - IV ZR 609/68
Ist eine solche Belehrung unterblieben, dann bleibt der Versicherer wie bei einer nur grobfahrlässigen Verletzung der Aufklärungspflicht insoweit zur Leistung verpflichtet, als die unrichtigen Angaben des Versicherungsnehmers weder die Feststellung des Versicherungsfalls noch die Feststellung oder den Umfang der dem Versicherer obliegenden Leistung beeinflußt haben (BGHZ 47, 101 und 48, 7 = VersR 1967, 441 und 593; BGH VersR 1968, 1155/56; 1969, 214/15). - BGH, 08.05.1967 - II ZR 17/65
Gewährung von Haftpflichtversicherungsschutz gegen die Folgen eines …
Auszug aus BGH, 23.04.1969 - IV ZR 609/68
Ist eine solche Belehrung unterblieben, dann bleibt der Versicherer wie bei einer nur grobfahrlässigen Verletzung der Aufklärungspflicht insoweit zur Leistung verpflichtet, als die unrichtigen Angaben des Versicherungsnehmers weder die Feststellung des Versicherungsfalls noch die Feststellung oder den Umfang der dem Versicherer obliegenden Leistung beeinflußt haben (BGHZ 47, 101 und 48, 7 = VersR 1967, 441 und 593; BGH VersR 1968, 1155/56; 1969, 214/15). - BGH, 16.10.1968 - IV ZR 504/68
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 23.04.1969 - IV ZR 609/68
Ist eine solche Belehrung unterblieben, dann bleibt der Versicherer wie bei einer nur grobfahrlässigen Verletzung der Aufklärungspflicht insoweit zur Leistung verpflichtet, als die unrichtigen Angaben des Versicherungsnehmers weder die Feststellung des Versicherungsfalls noch die Feststellung oder den Umfang der dem Versicherer obliegenden Leistung beeinflußt haben (BGHZ 47, 101 und 48, 7 = VersR 1967, 441 und 593; BGH VersR 1968, 1155/56; 1969, 214/15).